Zulagen

In den Zeiten von leeren Kassen der staatlichen Rentenanstalten und sinkenden Beitragszahlern der gesetzlichen Rentenversicherung soll die Eigenvorsorge in der privaten Altersvorsorge vor allem durch Zulagen gefördert werden.

Natürlich versucht der Staat die eigenen Bürger aufgrund der drohenden Altersarmut mit Zulagen zu motivieren, in die eigene Altersvorsorge zu investieren.

Eines der bekanntesten mit Zulagen geförderte staatliche Programm ist die Riester-Rente, deren Rechtsgrundlage das Altersvermögensgesetz (AVmG) ist. Dabei wird der persönliche Aufwand für die Riester-Rente mit staatlichen Zulagen gefördert. Dabei geht es hauptsächlich um zwei Arten der Zulagen. Zum einen um die Altersvorsorgezulage nach Abschnitt XI. EStG und den Sonderausgabenabzug gemäß § 10a EStG.

Zu beachten ist allerdings im Zusammenhang mit der Riester-Rente, dass nur ein bestimmter Personenkreis Anspruch auf staatliche Zulagen hat. Dazu gehören unter anderem rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und deren Angehörige.

Eine weitere mit Zulagen geförderte private Altersvorsorge ist die als Rürup-Rente bekannte Basisrente. Die staatlichen Zulagen zur Rürup-Rente werden in Form von Sonderausgaben gewährt, wobei der maximal geförderte 20000 Euro bei Ledigen und 40000 Euro bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren liegt. Die Zielgruppe der Rürup-Rente ist die der Selbstständigen mit einer hohen Steuerbelastung.