Versicherungsjahre

Der umgangssprachliche Ausdruck Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung beschreibt die Gesamtsumme der rentenrechtlichen Zeiten.

Die Versicherungsjahre beschreiben die einzelnen rentenrechtlichen Zeiten (entsprechend § 54 SGB VI) wie
Pflichtbeitragszeiten, freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten, Berücksichtigungszeiten, Anrechnungszeiten, Zurechnungszeiten und Ersatzzeiten.

Vom Grundsatz her gilt, dass das Produkt aus Versicherungsjahren und der Höhe der persönlichen Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung die eigenen Rente erhöht.