Umlageverfahren

In Deutschland ist das Umlageverfahren oder Umlagesystem die Grundlage für die Finanzierung der Sozialversicherung. Zu dem Oberbegriff der Sozialversicherung zählt neben der gesetzlichen Krankenversicherung unter anderem auch die gesetzliche Rentenversicherung.

Bei dem Umlageverfahren werden die eingezahlten Beiträge direkt für die Finanzierung der durch die Sozialversicherung zu erbringenden Leistungen, sprich Rentenzahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung und Krankheitskosten, verwendet. Dabei wird die Höhe der Beiträge anhand von Beitragssätzen festgelegt.

Dabei erwirtschaftet sich der aktive Beitragszahler im Umlageverfahren für die eigenen Beiträge Ansprüche auf die eigene Versorgung im Alter oder bei Krankheit. Ganz im Gegensatz zum Kapitaldeckungsverfahren, bei dem ja der einzelne sein eigenes ‘Konto’ bespart, wird beim Umlageverfahren kaum Rücklagen in der Gesamtheit gebildet.

Somit birgt das Umlageverfahren natürlich einige Risiken. Vor allem wenn die Zahl der aktiven Beitragszahler aufgrund der Überalterung einer Gesellschaft sinkt, so bleiben als logische Schlussfolgerungen nur die Erhöhung der Beitragssätze, eine Senkung der Rentenansprüche oder eine Erhöhung der Lebensarbeitszeit um diese Entwicklung entgegenzuwirken und somit das Umlageverfahren weiterhin finanzierbar zu machen.

Eine weitere Alternative um das Umlageverfahren in der Sozialversicherung erhalten zu können ist natürlich der Zuschuss aus Steuermitteln um die Liquidität der Sozialversicherung  zu garantieren.

Dadurch steigt natürlich auch die effektive Belastung der aktuellen Beitragszahler des Umlageverfahrens.