Rentenversicherungsträger

Der Rentenversicherungsträger erbringen in Deutschland die Leistungen wie Altersrente, Renten wegen Erwerbsminderung und Hinterbliebenen-Renten. Die Rentenversicherungsträger berufen sich als Rechtsgrundlage für ihre Leistungen auf das Sozialgesetzbuch (SGB) VI. Die Rentenversicherungsträger firmieren seit dem 1.1.2005 unter der Bezeichnung Deutsche Rentenversicherung Bund und haben zu diesem Zeitpunkt die Aufgaben der regional Organisationen wie die LVAs und die BfA übernommen.