Neudefinition des Pflegebegriffs

Ulla Schmidt, die sich ja durch ihre undurchdachten Reformen und deren Folgen für die Bürger auszeichnet, möchte die Pflegeversicherung reformieren.

Nachdem in der Vergangenheit die Einteilung der Leistungen in der Pflegeversicherung grundsätzlich nach den Pflegestufen festgelegt wurden, so soll zukünftig die Pflegebedürftigkeit an dem Grad der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen bemessen werden. Dafür wird ein Punktwert eingeführt.

Ob mit der Pflegereform wirklich der Grundstein zur finanziellen Gesundung der gesetzlichen Pflegekassen gelegt wird, darf bezweifelt werden. Alleine die Tatsache, dass der sinkenden Zahl der Beitragszahler in keinster Weise Rechnung getragen wird, lässt böses ahnen ;-)

Kommentar schreiben

Name: (Required)

E-Mail: (Required)

Website:

Comment: