Folgen der Gesundheitsreform in Deutschland

Aus einer Pressemitteilung der Continentale Krankenversicherung a.G.

Verheerendes Echo für Gesundheitsreform bei der Bevölkerung
Nur 15 Prozent glauben an langfristige Sicherung des Gesundheitssystems

Die Pläne der Bundesregierung für eine Gesundheitsreform finden ein verheerendes Echo bei der Bevölkerung. 95 Prozent rechnen mit nur kurzfristigen Auswirkungen der Beschlüsse und gehen von der nächsten Reform schon in wenigen Jahren aus. Nur 15 Prozent glauben, dass Eckpunkte der Pläne wie die Einführung des Gesundheitsfonds und die Finanzierung des Gesundheitswesens über Steuern das System langfristig sichern. Von steigenden Kosten für die Krankenversicherung gehen 97 Prozent aus, von sinkenden Leistungen 92 Prozent. Dies sind Ergebnisse einer aktuellen und repräsentativen Studie der Continentale Krankenversicherung in Zusammenarbeit mit dem Meinungsforschungsinstitut TNS Infratest. Die Befragung fand direkt nach der Veröffentlichung der Eckpunkte der Gesundheitsreform statt.

Quo Vadis Gesundheitswesen oder auch genannt Never-Ending-Story Gesundheitsreform

Die Diskussion um die aktuelle Gesundheitsreform hält an. Inzwischen werden sogar Forderungen laut, dass die privaten Krankenkassen mit in den Gesundheitsfonds einbezogen werden sollen.

Die Frage die sich mir stellt, ist einfach: Wie soll ein Gesundheitsfonds funktionieren, wenn ein, doch sehr wichtiger Teil des Fonds sich querstellt und bereits vor Einführung des Gesundheitsfonds mit Klage droht?

Steigende Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenkasse

Der Spiegel berichtet von der ersten Erhöhung des Beitragssatzes einer der großen gesetzlichen Krankenkassen.

So wollen die Techniker Krankenkasse und die Gmünder Ersatzkasse noch diesen Sommer, allerspätestens zum Jahreswechsel, die Beiträge um 0,3 Prozentpunkte anheben. Weitere Erhöhungen anderer gesetzlichen Krankenkassen dürften folgen.

Damit dürfte die Frage “Quo vadis Gesundheitswesen?” wohl immer noch nicht beantwortet sein. Allerdings bekommen die warnende Rufe zur Finanzentwicklung der GKV mehr Gewicht.

Höhere Krankenkassen-Beiträge als Lösung der Misere?

Die Frage “Quo vadis Gesundheitswesen?” sorgt für immer mehr Verwirrung. Inzwischen vermeldet der Spiegel, dass Gesundheitsministerin Ulla Schmidt den Wegfall der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung durchsetzen will. Dies würde bedeuten, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen auf die gesamte Summe der Einkünfte Beiträge erheben würde.

Die Gesundheitsreform und ein mögliches Nachspiel

Die Gesundheitsreform beschäftigt die Medien, die gesetzlichen Krankenkassen und auch die Privatkrankenkassen.

Das aktuelle Verwirrspiel, was und wie viel letztendlich in dieser Gesundheitsreform kommt oder eben auch nicht, beschert allen Beteiligten und auch den Versicherten durchaus Kopfschmerzen.

Als erste Privatkrankenkasse kündigt nun die Debeka rechtliche Konsequenzen für den Fall an, dass die bisherige friedliche Co-Existenz der beiden Systeme im Gesundheitswesen angetastet werden sollte.

Die Privatkrankenkassen befürchten einen Aderlass, vor allem die Alterungsrückstellungen der in den Privatkrankenkassen versicherten Kunden sind wie eine gut gefüllte Geldbörse zu sehen.

Manchmal sind die Kirschen in Nachbars Garten doch schmackhafter als die eigenen ;-)

Die Richtung der Gesundheitsreform aus der Sicht der Bürger

Die DAK hat eine Forsa Studie “Meinungsbild der Bürger zur Gesundheitsreform” veröffentlicht.

Dabei stellt sich klar heraus, dass die Mehrheit der Befragten zwar eine Reform des Gesundheitswesens wünschen. Allerdings soll es nach der Meinung der Befragten keine grundlegende Veränderung des Gesundheitswesen geben.

Soweit ist dann die Frage “Quo vadis Gesundheitswesen?” aus der Sicht des Bürgers wohl eindeutig beantwortet.

Die grafische Darstellung der Umfrage steht hier zum Download als PDF bereit.

Praxisgebühr-Verweigerer droht die Zwangsvollstreckung

Das leidige Thema Praxisgebühr hat sowohl die betroffenen GKV-Mitglieder als auch die gesetzlichen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen beschäftigt.

Es kam immer wieder vor, dass GKV-Versicherte diese Praxisgebühr aus verschiedenen Gründen verweigert haben. Zwar zahlt die Mehrheit der GKV-Versicherten die Praxisgebühr ohne Murren, aber dennoch gibt es laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) etwa 5.000 ‘Praxisgebühr-Verweigerer’.

Auf diese kommen ab Mitte 2006 ‘andere Zeiten’ zu, wenn es nach den Plänen der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Marion Caspers-Merk geht. Die Planung des Bundesministeriums sieht die Zwangsvollstreckung der nicht gezahlten Praxis-Gebühr vor.

Bisher mussten die gesetzlichen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen die anfallenden Mahn- und Gerichtskosten für die gerichtliche Zwangsvollstreckungen bezahlen. Laut Mitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gab es im Jahr 2004 etwa 400.000 Fälle, in denen die Praxisgebühr nicht bezahlt wurde.

Wer trägt die Kosten einer langfristigen stationären Behandlung?

Über die Kostenübernahme einer langjährigen stationären Behandlung streiten sich derzeit sowohl eine gesetzliche Krankenversicherung, der Sozialhilfeträger als auch der 1.Senat (AZ:B 1 KR 32/04 R) und 3. Senat des Bundessozialgerichts.

Hintergrund der Zwistigkeiten ist die langfristige Krankenhaus Behandlung eines Patienten und die Kostenübernahme für diese stationäre Behandlung. Zu Beginn leistete die Krankenversicherung auf Antrag des Krankenhauses. Jedoch nach einigen Verlängerungen des stationären Aufenthalts trat der Sozialhilfeträger in die Leistung ein und wollte die Behandlungskosten von der Krankenkasse erstattet bekommen.

Inzwischen sind die beiden Senate des BSG unterschiedlicher Auffassung, so dass der Große Senat des BSG sich mit der Angelegenheit befassen muss. Dies wäre seit langer Zeit das erste Mal, dass der Große Senat schlichtend in die Zwistigkeiten zwischen zwei Kammern eingreifen müsste.

Quo Vadis Gesundheitswesen?

Die Frage nach welchem System das Gesundheitswesen ‘am Leben’ gehalten werden soll, beschäftigt sowohl die Politik und auch den Bürger.

In dem ganzen Medienrummel um die Reformvorschläge des Gesundheitswesens kann man durchaus den Überblick über die einzelnen Reform-Ansätze verlieren.

Dass die Gesundheits-Reform dringend nötig ist, daran besteht kein Zweifel. Die Gerüchte geistern von 7 bis 10 Milliarden Euro Defizit in den gesetzlichen Krankenkassen durch die Medien.

Eine kurze Zusammenfassung der einzelnen Reformansätze:

1. GESUNDHEITS-SOLI:

Die beitragsfreie Versicherung der Kinder in der GKV soll aus Steuermitteln bezahlt werden.

2. FESTSCHREIBUNG DES ARBEITGEBERANTEILS:

Der Arbeitgeberanteil zu der Krankenversicherung soll eingefroren werden. Etwaige Beitrags-Steigerungen bleiben an den Versicherten hängen, wie es bereits mit dem Sonderbeitrag zur GKV praktiziert wird.

3. GESUNDHEITSPRÄMIE:

Die Gesundheitsprämie ist ein Reform-Ansatz, bei dem ein Teil der Gesamtausgaben auf alle Versicherten umgelegt werden soll.

BÜRGERVERSICHERUNG:
Die “Bürgerversicherung” zielt darauf ab, Privatversicherte (d.h. Besserverdienende, Selbstständige und Beamte) an der Finanzierung des Gesundheitswesen zu beteiligen. Ziel wäre es dabei, die Alterungsrückstellungen der privaten Krankenversicherungen anzuzapfen

VERSICHERUNGSPFLICHTGRENZE:
Die einfachste Lösung wäre es meiner Meinung nach, die Beitragsbemessungs-Grenze der Krankenversicherung weiter anzuheben.

STRUKTURREFORM:
Natürlich kann mehr Wettbewerb und Transparenz, wie vor einiger Zeit aus den Reihen der Privaten Krankenversicherung gefordert, die Kostenexplosionen im Gesundheitswesen etwas eindämmen.

Auch Schönheits-Operationen müssen der GOÄ unterliegen

Das BGH hat in seinem Urteil (AZ.:III ZR 223/05) geurteilt, dass auch Schönheits-Operationen an die Gebührenordnung der Ärzte gebunden sind. In dem zugrundeliegenden Fall hatte eine Patientin sich die Brüste verkleinern lassen, wobei keine medizinische Notwendigkeit vorlag. Sie hat dafür pauschal 18.500 DM an den Arzt bezahlen. Später forderte sie einen Teil der Kosten zurück, mit dem Hinweis auf die Bindung der ärztlichen Leistungen an die GOÄ.

Wichtig ist, dass die Bindung nur für die Behandlung durch den Arzt gilt, nicht allerdings für die Krankenhausbehandlungen.

So heisst es in der Pressemitteilung des BGH:

Das gilt allerdings nur für die Liquidationen durch den Arzt selbst, nicht dagegen, wenn das Krankenhaus wie häufig – in der Form einer selbständigen juristischen Person (z.B. GmbH) geführt wird und der Behandlungsvertrag ausschließlich mit der Klinik abgeschlossen worden ist. Für Krankenhausbehandlungen gelten andere gesetzliche Regelungen, über die der Bundesgerichtshof hier nicht zu entscheiden hatte.