Wer trägt die Kosten einer langfristigen stationären Behandlung?
Über die Kostenübernahme einer langjährigen stationären Behandlung streiten sich derzeit sowohl eine gesetzliche Krankenversicherung, der Sozialhilfeträger als auch der 1.Senat (AZ:B 1 KR 32/04 R) und 3. Senat des Bundessozialgerichts.
Hintergrund der Zwistigkeiten ist die langfristige Krankenhaus Behandlung eines Patienten und die Kostenübernahme für diese stationäre Behandlung. Zu Beginn leistete die Krankenversicherung auf Antrag des Krankenhauses. Jedoch nach einigen Verlängerungen des stationären Aufenthalts trat der Sozialhilfeträger in die Leistung ein und wollte die Behandlungskosten von der Krankenkasse erstattet bekommen.
Inzwischen sind die beiden Senate des BSG unterschiedlicher Auffassung, so dass der Große Senat des BSG sich mit der Angelegenheit befassen muss. Dies wäre seit langer Zeit das erste Mal, dass der Große Senat schlichtend in die Zwistigkeiten zwischen zwei Kammern eingreifen müsste.