Praxisgebühr-Verweigerer droht die Zwangsvollstreckung

Das leidige Thema Praxisgebühr hat sowohl die betroffenen GKV-Mitglieder als auch die gesetzlichen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen beschäftigt.

Es kam immer wieder vor, dass GKV-Versicherte diese Praxisgebühr aus verschiedenen Gründen verweigert haben. Zwar zahlt die Mehrheit der GKV-Versicherten die Praxisgebühr ohne Murren, aber dennoch gibt es laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) etwa 5.000 ‘Praxisgebühr-Verweigerer’.

Auf diese kommen ab Mitte 2006 ‘andere Zeiten’ zu, wenn es nach den Plänen der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Marion Caspers-Merk geht. Die Planung des Bundesministeriums sieht die Zwangsvollstreckung der nicht gezahlten Praxis-Gebühr vor.

Bisher mussten die gesetzlichen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen die anfallenden Mahn- und Gerichtskosten für die gerichtliche Zwangsvollstreckungen bezahlen. Laut Mitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gab es im Jahr 2004 etwa 400.000 Fälle, in denen die Praxisgebühr nicht bezahlt wurde.

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