Archive for the 'Krankenversicherung' Category


Quo Vadis Gesundheitswesen?

Die Frage nach welchem System das Gesundheitswesen ‘am Leben’ gehalten werden soll, beschäftigt sowohl die Politik und auch den Bürger.

In dem ganzen Medienrummel um die Reformvorschläge des Gesundheitswesens kann man durchaus den Überblick über die einzelnen Reform-Ansätze verlieren.

Dass die Gesundheits-Reform dringend nötig ist, daran besteht kein Zweifel. Die Gerüchte geistern von 7 bis 10 Milliarden Euro Defizit in den gesetzlichen Krankenkassen durch die Medien.

Eine kurze Zusammenfassung der einzelnen Reformansätze:

1. GESUNDHEITS-SOLI:

Die beitragsfreie Versicherung der Kinder in der GKV soll aus Steuermitteln bezahlt werden.

2. FESTSCHREIBUNG DES ARBEITGEBERANTEILS:

Der Arbeitgeberanteil zu der Krankenversicherung soll eingefroren werden. Etwaige Beitrags-Steigerungen bleiben an den Versicherten hängen, wie es bereits mit dem Sonderbeitrag zur GKV praktiziert wird.

3. GESUNDHEITSPRÄMIE:

Die Gesundheitsprämie ist ein Reform-Ansatz, bei dem ein Teil der Gesamtausgaben auf alle Versicherten umgelegt werden soll.

BÜRGERVERSICHERUNG:
Die “Bürgerversicherung” zielt darauf ab, Privatversicherte (d.h. Besserverdienende, Selbstständige und Beamte) an der Finanzierung des Gesundheitswesen zu beteiligen. Ziel wäre es dabei, die Alterungsrückstellungen der privaten Krankenversicherungen anzuzapfen

VERSICHERUNGSPFLICHTGRENZE:
Die einfachste Lösung wäre es meiner Meinung nach, die Beitragsbemessungs-Grenze der Krankenversicherung weiter anzuheben.

STRUKTURREFORM:
Natürlich kann mehr Wettbewerb und Transparenz, wie vor einiger Zeit aus den Reihen der Privaten Krankenversicherung gefordert, die Kostenexplosionen im Gesundheitswesen etwas eindämmen.

Auch Schönheits-Operationen müssen der GOÄ unterliegen

Das BGH hat in seinem Urteil (AZ.:III ZR 223/05) geurteilt, dass auch Schönheits-Operationen an die Gebührenordnung der Ärzte gebunden sind. In dem zugrundeliegenden Fall hatte eine Patientin sich die Brüste verkleinern lassen, wobei keine medizinische Notwendigkeit vorlag. Sie hat dafür pauschal 18.500 DM an den Arzt bezahlen. Später forderte sie einen Teil der Kosten zurück, mit dem Hinweis auf die Bindung der ärztlichen Leistungen an die GOÄ.

Wichtig ist, dass die Bindung nur für die Behandlung durch den Arzt gilt, nicht allerdings für die Krankenhausbehandlungen.

So heisst es in der Pressemitteilung des BGH:

Das gilt allerdings nur für die Liquidationen durch den Arzt selbst, nicht dagegen, wenn das Krankenhaus wie häufig – in der Form einer selbständigen juristischen Person (z.B. GmbH) geführt wird und der Behandlungsvertrag ausschließlich mit der Klinik abgeschlossen worden ist. Für Krankenhausbehandlungen gelten andere gesetzliche Regelungen, über die der Bundesgerichtshof hier nicht zu entscheiden hatte.

Gesetzliche oder private Krankenversicherung?

Unter dem Motto ‘Gesetzliche oder private Krankenversicherung’ steht ein Vortrag der Verbraucherzentrale Hessen am heutigen Dienstag um 17.30 Uhr. Die Veranstaltung dreht sich um die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse oder auch der privaten Krankenversicherung, aber auch um die Vor-und Nachteile der beiden Systeme. Interessant ist diese Veranstaltung vor allem für Existenzgründer. Die Anschrift finden Sie hier. Zum Thema Existenzgründung bietet auch die Webseite von Torsten Montag umfassende Informationen an.

Welche Auswirkung eine höhere Mehrwertsteuer …

auf die Krankenkassen hätte, liegt auf der Hand: Die mühsam vorangetriebenen Einsparungen im Gesundheitswesen würde zunichte gemacht werden. So kommen die Krankenkassen laut einer eigenen Hochrechnung zu dem Ergebnis, dass etwa 700 Millionen Euro Mehrausgaben nötig wären, also etwa 0,05 Prozent mehr im Beitragssatz.

Insofern dürfte das Thema ‘Mehrwertsteuererhöhung’ als Lösungsvorschlag der CDU in dem aktuellen Wahlkampf ad absurdum geführt worden sein.

Eine Webseite ist mir zum Thema Krankenversicherung sehr positiv aufgefallen: PKV-Financial Krankenversicherungsvergleich: Die Webseite von PKV Financial bietet sehr gute und umfassende Informationen rumd um das Thema Krankenversicherung.

Auszubildende sind beitragspflichtig in der Krankenversicherung

Jedes Jahr werden viele junge Menschen automatisch pflichtversicherte Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung, nämlich dann, wenn das erste Ausbildungsjahr beginnt. Vom Grundsatz her gilt: Ab 325 Euro Ausbildungsvergütung besteht eine Beitragspflicht in der Krankenversicherung .

Neuer Ärzte-Tarif der HALLESCHE Krankenversicherung VVaG

Die HALLESCHE Krankenversicherung VVaG hat einen neuen Tarif für Humanmediziner aufgelegt, der speziell auf die Bedürfnisse der Ärzteschaft zugeschnitten ist.

Der Tarif Primo M überzeugt durch günstige Preisgestaltung. Er berücksichtigt dabei die Möglichkeiten der Ärzte, ihre eigene Gesundheit in einem gewissen Umfang selbst zu überwachen und setzt seine Akzente genau dort, wo es darauf ankommt.

Auch für dieses Kundenklientel gilt: Eine private Krankenversicherung ist ein sehr komplexes Thema und bedarf der Beratung. Fordern Sie einen Vergleich an.

Eine empfehlenswerte Webseite für Versicherungsvergleiche: Versicherungsvergleiche bei Versicherung.vg

Ab 1. Juli 2005 wird die Vorsorge für Zahnersatz und Krankengeld teurer

Wie berichtet wird die Vorsorge für Zahnersatz und Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung teuerer.

Interessant ist, dass auch Studenten tiefer in die Tasche greifen müssen, um sich den bisherigen Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten. Auch steht mit der alljährlichen Anpassung zum 1. Oktober f?r Studenten eine weitere Erhöhung an.

So steigen die Beiträge von Studenten in den gesetzlichen Krankenkassen ab Juli von 46,60 Euro auf 48,00 Euro monatlich. Gleichgeblieben ist der Studenten-Beitrag zur Pflegeversicherung. Dieser beträgt unverändert 7,92 Euro. Kinderlose Studenten ab 23 Jahren bezahlen 9,09 Euro im Monat.

Freiwillig in der GKV versicherte Studenten berappen ab Juli für die Krankenversicherung 82,92 Euro anstatt der bisherigen 80,50 Euro – dies gilt allerdings nur für Examenskandidaten und längstens sechs Monate nach dem Examen.

Danach ist der allgemeine Mindestbeitrag zu bezahlen. Dieser beträgt ja nach Krankenkasse rund 110 Euro pro Monat. Für die Pflegepflichtversicherung sind von Freiwilligen grundsätzlich 13,68 Euro im Monat zu zahlen. Für Kinderlose kommt ab dem 23. Geburtstag ein zusätzlicher Obolus von 2,01 Euro je Monat hinzu.

Sonderfall BAföG-Empfänger

BAföG-Empfänger sind bei dieser Beitragsentwicklung aussen vor: Der BAföG-Zuschuß zur Kranken- und Pflegeversicherung liegt derzeit bundesweit bei 55 Euro (47 Euro für die Krankenversicherung, acht Euro für die Pflegepflichtversicherung). Das ist lediglich knapp ein Euro weniger, als die Studenten aufbringen müssen.

Die private Krankenversicherung

Die Mehrzahl der Studenten sind über die Eltern familienversichert und haben dadurch auch keine Beitragsprobleme, ohne daß dafür Zusatzbeiträge aufzubringen wären. Das gilt im Normalfall bis zum 25. Geburtstag, solange das regelmäßige Einkommen des Studenten, z.B. aus Zinseinahmen, 345 Euro im Monat nicht übersteigt; wird (zusätzlich) Arbeitsverdienst erzielt, so beträgt der Grenzwert, der nicht überschritten werden darf, 400 Euro.

Die Studentische Versicherung besteht nur bis zum 14. Semester beziehungsweise bis zum 30. Lebensjahr.

Die Vorteile, die eine Private Krankenversicherung im Vergleich zur GKV bietet, sind nicht von der Hand zu weisen.

In der Wahl der richtigen privaten Krankenversicherung kann Sie natürlich ein versierter Versicherungsmakler unterstützen.

Einige Spezialisten für den Bereich der privaten Krankenversicherung sind hier aufgelistet:
- pkv-info24.de: Bei pkv-info24.de können Sie private Krankenversicherungen vergleichen.
- pkv-financial.de: Hier können Sie einen Online Krankenversicherungsvergleich durchführen

Forderung nach mehr Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung


Die Allianz Private Krankenversicherung fordert mehr Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen.

Nach Meinung der Allianz Privaten Krankenversicherung lassen sich die aktuellen finanziellen Problemstellungen der gesetzlichen Krankenversicherungen nur mit einer kapitalgedeckten Vorsorge und mit mehr Wettbewerb innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen bew?ltigen.

Diese Meinung basiert auf einer Studie des Gesundheits?konom Eckhard Knappe, der sich mit den wesentlichen Kostentreibern des Gesundheitswesens besch?ftigt.

So sagte Knappe, dass nicht die demographische Entwicklung in der
gesetzlichen Krankenversicherung entscheidend sei. Die Hauptursachen
seien vielmehr die h?here Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt
und die steigenden Ausgaben bei ?lteren Patienten. Diese Faktoren
summieren sich zu einer sehr explosiven Mischung, so dass unter
ung?nstigen Vorraussetzungen die durschnittliche Pro-Kopf-Belastung
mehr als mehr als verdopplen kann. Weitere Faktoren f?r dieses d?stere
Szenario sind die sinkenden Geburtenzahlen. Diese sinkenden
Geburtenraten bewirken, dass vor allem j?ngere Beitragszahler in der
gesetzlichen Krankenversicherung bereits in naher Zukunft ?ber Geb?hr
belastet werden w?rden. Die bereits mehrfach diskutierten
Kopfpauschalen oder Pauschalpr?mien in der gesetzlichen
Krankenversicherung seien zwar ein richtiger Schritt in Richtung auf
die gerechte Verteilung der Beitragszahlung. Kopfpauschalen b?ten aber
keine L?sung f?r das Problem der Finanzierung der Gesundheitskosten in
einer immer ?lter werdenden Gesellschaft.



Das Fazit der Allianz Privaten Krankenversicherung: Kapitaldeckung.



Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherungen sollten sich
mehr auf das eigene, selbst erwirtschaftete Kapital verlassen und sich
von dem Vertrauen auf den Generationenvertrag distanzieren.



Dieses Prinzip, mit dem Kunden der privaten Krankenversicherung bereits
heute f?r h?here Gesundheitsausgaben im Alter vorsorgen, erfordert mehr
Wettbewerb. Dies gelte nicht nur f?r ?rzte, Krankenh?user und andere
Leistungserbringer, sondern auch f?r die Krankenkassen.

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