Archive for Januar, 2007

Ein Geschenk der besonderen Art

Ein Geschenk der besonderen Art hat die Freie Ärzteschaft e.V. jedem Bundestags-Abgeordneten überreicht. Ein Stethoskop

Die Abgeordneten sollen mit diesem Geschenk aufgefordert werden, noch einmal intensiv in sich hineinzuhorchen, ob die Gesundheitsreform der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung nicht schon bei der Geburt schwer krank ist

Wohl wahr, es ist einfach nur die Frage, ob unsere Volksvertreter wirklich wertneutral der Entscheidung über die Zukunft der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung gegenüberstehen.

Der Kompromiss des Kompromisses der Kompromisse

Das Handelsblatt berichtet gerade eben über eine erneute Überarbeitung der Gesundheitsreform 2006. Spitze Zungen nennen dieses Konstrukt inzwischen ja ‘Kompromiss des Kompromisses der Kompromisse’, andere nennen es einfach Merkel-Murks.

Dennoch, hier die wichtigsten Punkte laut Handelsblatt:

Mindestversicherungspflicht ab 2009
Eine Wahl zwischen der ‘normalen’ privaten Krankenversicherung und dem neu eingeführten Basistarif

Wer bisher nicht versichert ist, bekommt die Wahl zwischen einer klassischen Privatversicherung und dem neuen Basistarif, der im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Wer die klassische Variante wählt, hat den Vorteil, dass er den Umfang seines Versicherungsschutzes auf die Kostenerstattung bei ambulanter und stationärer Behandlung begrenzen kann. Außerdem kann er den zu zahlenden Monatsbeitrag dadurch senken, dass er eine Selbstbeteiligung von bis zu 5 000 Euro im Jahr vereinbart.

Nachteil der klassischen Versicherung ist, dass das Versicherungsunternehmen einen Vertrag aus Gesundheitsgründen ablehnen bzw. entsprechende Risikozuschläge erheben kann. Außerdem richtet sich die Höhe der Prämie nach dem Alter. Vor allem für ältere Nichtversicherte dürfte daher der Eintritt in den Basistarif interessanter sein, bei dem für das Versicherungsunternehmen Kontrahierungszwang besteht. Im Basistarif ist der Beitrag auf den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt (derzeit rund 500 Euro).

Wahlrecht für Privatversicherte

Wer vor 2009 eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, soll in einem engen Zeitfenster vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2009 in einen Basistarif bei seinem oder einem Versicherungsunternehmen seiner Wahl wechseln können. Dabei soll das Versicherungsunternehmen ihm den Teil der Altersrückstellungen mitgeben, der auf den Leistungsumfang der Basistarifs entfällt. Der Antrag darf abgelehnt werden, wenn der Antragsteller seinen Privatversicherungsschutz verloren hat, weil er seinem Versicherungsunternehmen vorsätzlich Gesundheitsrisiken verschwiegen hatte.

Folgen der Nichtversicherung

Wer die neue Versicherungspflicht ignoriert und etwa erst aus Anlass einer Erkrankung in eine Versicherung eintritt, muss einen Prämienzuschlag entrichten. Für jeden Monat der Nichtversicherung wird bis zum sechsten Monat ein Monatsbeitrag erhoben, so dass jeder, der erst sechs Monate nach dem Beginn der Versicherungspflicht einen Vertrag unterschreibt, sechs Monatsbeitrage nachentrichten muss. Für jeden darüber hinausgehenden Monat der Nichtversicherung wird eine zusätzliche Nachzahlung von einem Sechstel eines Monatsbeitrags fällig. Lässt sich nicht mehr nachprüfen, wie lange gegen die Versicherungspflicht verstoßen wurde, wird der Versicherte so behandelt als wäre er fünf Jahre gesetzeswidrig nicht versichert gewesen.

Inkasso

Hat ein Privatversicherter mehr als zwei Monate seinen Beitrag nicht gezahlt, ruht sein Leistungsanspruch. Anders als bisher soll das Versicherungsunternehmen ihm den Vertrag jedoch nicht mehr kündigen dürfen. Es soll vielmehr verpflichtet bleiben, die Kosten für eine Notfallbehandlung zu übernehmen. Damit soll verhindert werden, dass Versicherte wie heute wegen vorübergehender Zahlungsunfähigkeit ihren Versicherungsanspruch einschließlich der erworbenen Altersrückstellungen verlieren. Für jeden zu spät gezahlten Beitrag sollen die Anbieter einen Säumniszuschlag von einem Prozent des Beitragsrückstands kassieren dürfen. Werden länger als ein Jahr keine Beiträge mehr gezahlt, wird die Versicherung automatisch in einen Basistarif umgewandelt.

Ermäßigter Basistarif

Kann der Versicherte den Beitrag zum Basistarif nicht zahlen, weil bei voller Beitragszahlung sein noch verfügbares Einkommen unter die Sozialhilfeschwelle sinken würde, so soll er nur den halben Beitrag zahlen müssen. Ist er auch dann noch bedürftig, soll er zusätzlich einen Zuschuss von rund 125 Euro im Monat müssen. Außerdem soll jeder Basistarifversicherte seinen Beitrag dadurch senken können, dass er mit seinem Versicherungsunternehmen einen Selbstbehalt von 300, 600, 900 oder 1 200 Euro pro Jahr für mindestens drei Jahre vereinbart.

Beitragszuschüsse für Bezieher von ALG II oder Sozialgeld

Wer Anspruch auf Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II hat, dem soll der Staat den Basistarif finanzieren – beim Sozialgeld die Kommune, beim Arbeitslosengeld der Bund. Wer nur durch die Zahlung des privaten Versicherungsbeitrags finanziell notleidend wird, hat Anspruch auf einen entsprechenden Beitragszuschuss. Dies gilt auch für Personen, die freiwillig gesetzlich versichert sind. Dadurch soll sicher gestellt werden, dass niemand nur wegen seiner Krankenversicherung finanziell notleidend wird.

Allerdings muss jeder, der den ermäßigten Beitrag zur Basisversicherung oder Zuschüsse in Anspruch nimmt, Zusatzversicherungen ruhend stellen. Er kann jedoch, sobald er finanziell wieder dazu in der Lage ist, seinen alten Versicherungsschutz in vollem Umfang wieder aufleben lassen. Weder die gesetzlichen Krankenkassen noch die privaten Versicherungen haben also künftig die Möglichkeit, die Versicherung wegen Nichtzahlung von Beiträgen zu kündigen.

Wahltarife für gesetzlich Versicherte
In Zukunft sollen auch gesetzlich Versicherte zwischen verschiedenen Tarifangeboten wählen können. So sollen ihnen die Kassen insbesondere Spezialtarife mit einer jährlichen Selbstbeteiligung oder der Rückerstattung eines Teils ihrer Beiträge anbieten können, sollten sie in einem Jahr keine Leistungen in Anspruch nehmen. Die Wahlmöglichkeiten werden auf Wunsch der Länder erweitert: Die Kassen dürfen den Versicherten nun auch einen Tarif anbieten, der die Erstattung der Kosten für Medikamente – der besonderen Therapierichtungen – wie homöopathische Arzneimittel umfasst. Viele dieser Medikamente waren mit der Gesundheitsreform 2003 aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen gestrichen worden.

Kostenerstattung

Bisher können gesetzlich Krankenversicherte abweichend von Sachleistungsprinzip Kostenerstattung nur für die gesamte ambulante Behandlung wählen. Sie erhalten dann von ihrer Krankenkasse nur den Teil der Kosten erstattet, der auch bei Sachleistung fällig würde. Mehrleistungen müssen sie ebenso aus eigener Tasche zahlen wie die Differenz zwischen dem GKV-Honorar und den in der Regel höheren Vergütungen nach der privatärztlichen Gebührenordnung für Ärzte. In Zukunft sollen sie Kostenerstattung auch nur für Teilbereiche wie die ambulante ärztliche oder zahnärztliche Behandlung, für die stationäre Versorgung oder Arzneimittel und Hilfsmittel wählen können. Wie bisher bleiben sie für ein Jahr an diese Entscheidung gebunden.

Die Rache für die Trackbacks

Wir haben die Lösung für den Trackbackspam

Der Kompromiss der Kompromisse oder die Privaten Krankenversicherungen drehen an der Preisschraube

Der Kompromiss der Kompromisse, auch bekannt unter Gesundheitsreform 2006 alias GröRaZ, hat nicht nur Auswirkungen auf die gesetzlichen Krankenversicherung. So erhöhten die gesetzlichen Krankenversicherungen Reihe durch die Beitragssätze. Nein, auch die Private Krankenversicherung (PKV) drohen inzwischen laut einem Bericht von tagesschau.de mit erheblichen Beitragserhöhungen, trotz der Nachbesserungen an dem Flickwerk Gesundheitsreform.

So werden laut tagesschau.de die Beiträge der privaten Krankenversicherungen ab dem Jahr 2009 für Bestandskunden um mindestens zehn Prozent steigen, alle Neukunden müssen ab diesem Zeitpunkt mit mindestens zwölf Prozent höheren Beiträgen rechnen.

Die Gesundheitsreform sei ein Eingriff in bestehende Verträge, so Reinhold Schulte, Vorstand der Signal Iduna und auch Vorstandsvorsitzender des Verbandes der privaten Krankenversicherung. Schulte droht deshalb auch mit einer Verfassungsklage gegen die Eingriffe der Gesundheitsreform in die Private Krankenversicherung.

Mehrere Minijobs und die Sozialversicherung

Eine interessante Entscheidung des Landessozialgericht Hessen hat uns heute morgen erreicht.

Laut dem Beschluss des Landessozialgericht Hessen (Beschluss v. 12.09.2006, Az.: L 1 KR 366/02) können Arbeitgeber dazu verpflichtet werden Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen, wenn mehrere geringfügige Beschäftigungen vorliegen.

Somit müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten daraufhin überprüfen, ob mehrere ‘Minijobs’ vorliegen, denn auch wenn der Arbeitnehmer fälschlicherweise versichert, dass nur ein ‘Minijob’ vorliegt, so die Meinung des Landessozialgericht Hessen, muss der Arbeitgeber die Beiträge für die Renten-, Arbeitslosen, und Pflege- und Krankenversicherung abführen.

Weiterführender Link: Vollständiges Urteil des Landessozialgericht Hessen (Beschluss v. 12.09.2006, Az.: L 1 KR 366/02) als PDF